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Gericht stärkt Fernwärmekunden in Lohbrügge-Nord!

Am 12. Oktober 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm im Verfahren zur E.ON-Fernwärme-Sammelklage der Verbraucherzentrale ein Urteil gefällt. Die Entscheidung betrifft auch Lohbrügge-Nord und erklärt die dortigen Preisänderungsklauseln für unwirksam.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle betroffenen Kundinnen und Kunden von Fernwärme in Lohbrügge-Nord. Das Verfahren ist allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Mögliche Rückzahlungsansprüche müssen im weiteren Verlauf geklärt werden. Eine automatische Rückzahlung an alle Haushalte erfolgt nicht. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Hintergrund der Klage ist, dass E.ON für seine Preiserhöhungen Berechnungsformeln verwendet hat, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Dies hat u.a. in Lohbrügge-Nord zu nicht nachvollziehbaren und sehr hohen Heizkostenrechnungen geführt. Dagegen hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet. In der Folge haben sich viele Lohbrüggerinnen und Lohbrügger der Sammelklage angeschlossen. Diese können nun auf Rückzahlungen hoffen, sofern das Urteil rechtskräftig wird.

Wir werden als SPD Lohbrügge die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns weiterhin für die Interessen der Kundinnen und Kunden von Fernwärme in Lohbrügge-Nord einsetzen. Für Transparenz, faire Fernwärmepreise und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher!

Ali Simsek

Ali Simsek (53) ist Mitglied im Vorstand der SPD Lohbrügge.

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