Anträge

Erarbeitung des Wahlprogramms für die Bezirksversammlungswahl

Die lebendigen Diskussionen innerhalb unserer Partei über den Koalitionsvertrag im Rahmen des Mitgliedervotums haben deutlich gezeigt, dass bei unseren Mitgliedern ein starkes Interesse vorhanden ist, sich mit Inhalten auseinanderzusetzen und sich aktiv einzubringen. Diese Motivation sollten wir nutzen, wenn wir damit beginnen werden, ein Wahlprogramm für die Wahl zur Bezirksversammlung im nächsten Jahr zu erstellen.

Petitum:

Der Kreisvorstand wird bis zur Sommerpause ein Konzept erstellen, wie die Mitglieder in die Erstellung des Bezirkswahlprogramms einbezogen werden können. Dabei ist insbesondere die Bildung von Arbeitsgruppen für die einzelnen Themenbereiche vorzusehen, deren Ergebnisse in das Wahlprogramm einfließen sollen.

Beschlossen von einer Mitgliederversammlung der SPD Lohbrügge am 26. März 2018.

 

Konsequenzen aus dem Mitgliedervotum

Im Zuge des Mitgliedervotums zum Koalitionsvertrag sind viele neue Mitglieder in die SPD eingetreten. Das ist gut. Doch mussten wir auch feststellen, dass einige davon unmittelbar nach dem Votum auch gleich wieder ausgetreten sind. Um solche Formen der Manipulation demokratischer Abstimmungsprozesse zu verhindern, sollte die Partei entsprechende Maßnahmen prüfen, z. B. die Einführung von Karenzzeiten.

Petitum:

Die Kreisdelegiertenversammlung möge zur Weiterleitung an den Landesparteitag beschließen: Der Landesvorstand wird aufgefordert, die Erfahrungen des Mitgliedervotums auszuwerten und mögliche Konsequenzen daraus vorzuschlagen. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Mindestmitgliedschaftsdauer für die Beteiligung an Mitgliedervoten eingeführt werden kann.

Beschlossen von einer Mitgliederversammlung der SPD Lohbrügge am 26. März 2018.

 

Gleichstellung besonders langjährig Versicherter (> 45 Beitragsjahre) der Jahrgänge 1942-1951 in der Rentenberechnung

Seit Inkrafttreten der Rentenreform 2005 (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) konnten besonders langjährig Versicherte weiterhin ab 63 Jahren Altersrente beziehen, allerdings nur mit Abschlägen von 0,3% pro Monat (insgesamt 7,2%).

Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde zum 01.07.2014 der Zustand vor 2005 für besonders langjährig Versicherte wieder hergestellt. Sie können wieder, nach mehr als 45 Beitragsjahren, mit 63+X Jahren abschlagsfreie Altersrente beziehen.

Die Rentenhöhe der von der Kürzung betroffenen besonders langjährigen Versicherten, der Geburtsjahrgänge 1942-1951, wird bisher nicht neu berechnet.
Es besteht also Korrekturbedarf, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Petitum:

Die KDV beschließt zur Weiterleitung an den Landesparteitag:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Absatz 236b des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes entsprechend zu ergänzen, um eine Gleichstellung der von Rentenkürzung betroffenen besonders langjährig Versicherten der Geburtsjahrgänge 1941-1951 zu gewährleisten. Die Renten sind abschlagsfrei neu zu berechnen und zukünftig in voller Höhe auszuzahlen.

Beschlossen von einer Mitgliederversammlung der SPD Lohbrügge am 31. Mai 2017.