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Volksinitiativen zur Inklusion und zu Kitapersonal

Die Hamburger Bürger wollen sich – auch zwischen den Wahlen – in die Politik einmischen. Deshalb wurde die Volksgesetzgebung beschlossen und vor Jahren eingeführt. Aktuell gibt es zwei Volksinitiativen zur Inklusion an Schulen und zu mehr Personal für Kitas.

Vor vielen Jahren wurde durch Volksgesetzgebung der Rechtsanspruch auf eine kostenfreie fünfstündige Kitabetreuung gegen die damalige CDU-Regierung durchgesetzt. Das war ein Meilenstein, wo andere Bundesländer nach wie vor Probleme haben, überhaupt ein flächendeckendes Angebot an Kitaplätzen vorzuhalten. Dass Volksentscheide nicht immer dem Willen der Bürgerschaftsmehrheit entsprechen, haben wir beim Olympia-Referendum gesehen. Die Bürger der Stadt haben „Nein“ gesagt.

Nicht jeder Volksentscheid muss zur Abstimmung kommen, Sieg oder Scheitern eingeschlossen. Die Gesetzgebung hat mehrere Stufen des Bedenkens und Innehaltens, auch der Gespräche und Verhandlungen mit den gewählten Volksvertretern, uns Bürgerschaftabgeordneten, eingefügt. Das ist gut. Denn Volksentscheide kosten für deren Durchführung auch Geld. Wenn man solche Ausgaben vermeiden kann, dann vielleicht durch Verhandlungen. So wie jüngst bei der Volksinitiative „Gute Inklusion“.

Hamburg hat den unmittelbaren Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht-behinderte Kinder eingeführt. Das war eine mutige Entscheidung, weil für alle Schulen der Stadt und für alle infrage kommenden Kinder gleiche Regeln gelten. Andere Bundesländer haben in ihrer Schritt-für-Schritt-Politik viel Frust bei Eltern ausgelöst, die für ihre Kinder an ihrem Wohnort auf Jahre hinaus keine Chance auf inklusive Beschulung haben. Dennoch hat Hamburg die Sonderschulen nicht abgeschafft. Eltern, die diese Form bevorzugen, haben nach wie vor das Recht darauf. Das kostet viel Geld, aber Inklusion ist ein Menschenrecht. Deutschland und Hamburg sind der UN-Konvention beigetreten.

Vielen Eltern und auch Lehrern fällt es schwer zu erklären, wieso die Zahl sonderpädagogisch förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler seit Jahren zweifelsfrei kontinuierlich gestiegen ist. Weil diese Entwicklung auch zu der Wahrnehmung führte, die Stadt tue nicht genügend für die Inklusionsausstattung der Schulen, entstand eine Volksinitiative, die mehr Personal und eine bessere Raumausstattung für die Inklusionsarbeit forderte. Am 3. Mai 2017 wurden knapp 25.000 Unterstützer-Unterschriften für die Forderungen der Initiative vorgelegt, vom Senat überprüft und bestätigt. Damit hätte die Initiative einen Volksentscheid betreiben können.

Intensive Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen und den Verantwortlichen für den Volksentscheid folgten. In denen musste die Initiative zur Kenntnis nehmen und bestätigen, welch gewaltige Summen (Personal und Gebäudeausstattung) Hamburg in die Inklusion investiert hat. Realistische Perspektiven für eine Weiterentwicklung wurden ausgelotet. Ein Programm für die nächsten Jahre wurde entwickelt. 2023 wird der Bürgerschaft ein Bericht vorgelegt. Genauere Informationen enthält der Bürgerschaftsbeschluss vom 19. Dezember 2018, der im Internet eingesehen werden, aber auch im Abgeordnetenbüro Gerhard Lein (buero@gerhardlein.de), abgefordert werden kann. Der Volksentscheid wurde auf diese Weise abgewendet.

Derzeit ist eine weitere Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ dabei, Unterschriften zu sammeln. Hier wird es aber wahrscheinlich zu einer anderen Form der Auseinandersetzung kommen, denn derzeit erwägt die Regierung, gegen die Formulierungen der Volksinitaitive vor Gericht zu ziehen. In Hamburg wollen die Regierungsparteien SPD und Grüne die Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung vom Verfassungsgericht klären lassen. Sie wollen erreichen, dass Volksinitiativen Vorschläge zur Finanzierung ihrer Vorhaben vorlegen müssen. Volksinitiativen müssen sich darauf einstellen, dass sie die finanzielle Belastung des Hamburger Landeshaushaltes beziffern und Finanzierungsvorschlage werden machen müssen.

Gerhard Lein

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