Neue Grundsteuer ab 2025 in Hamburg – fair für alle!
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde eine Grundsteuerreform nötig. Hamburg hat sich dabei für ein Modell entschieden, das auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruht.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird.
Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, die Grundsteuer B für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer C greift für bestimmte unbebaute aber baureife Grundstücke.
Die Grundsteuer geht uns alle an. Sie ist von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen und aufgrund eines Bundesgesetzes auch auf Mieterinnen und Mieter umlegbar. Sie ist für Hamburg unverzichtbar, um öffentliche Aufgaben finanzieren zu können.
Warum ein eigenes Modell für Hamburg?
Hamburg hat sich bei der Grundsteuerreform gegen das wertabhängige Bundesmodell entschieden, weil dieses langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen könnte. Der Grund sind die in den letzten Jahren stark angestiegenen Grundstückspreise.
Statt dessen setzt Hamburg auf das sogenannte Wohnlagemodell. Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Es wird bei der Wohnlage zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegelverfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Ein faires Modell für alle!
Der Hamburger Senat hat sich mit seinem Wohnlagenmodell bei der Grundsteuer an vier Grundsätzen orientiert:
- Wohnen in Hamburg soll sich nicht weiter verteuern.
- Wohnen wird mit Ermäßigungen bei der Grundsteuer entlastet.
- Grundstücksspekulationen werden unattraktiver gemacht und der Neubau gefördert.
- Die einfachere Verwaltung der Grundsteuer führt zur Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten.
Neue Hebesätze stehen fest.
Die Steuerverwaltung hat jetzt mit Unterstützung des Statistikamtes die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festgelegt. Damit bleibt die Grundsteuer B wie versprochen in Hamburg aufkommensneutral.
Die Messzahl für Nutzflächen beträgt 0,87 (eine Ermäßigung um 13 Prozent) und der Bereich Wohnen bleibt mit einer Messzahl von 0,7 besonders gefördert.
Die umfangreichen Ermäßigungen bei den Messzahlen für normale Wohnlagen, geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen (jeweils 25% Rabatt) bleiben erhalten.
Das Hamburger Wohnlagenmodell benötigt nur wenige Angaben und Daten müssen nicht alle paar Jahre neu erhoben werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben Bescheide mit ihren Eckdaten vom Finanzamt erhalten, damit können sie mit den neuen Hebesätzen ihre Grundsteuer selber vorab berechnen.
Neu ist beispielsweise die Grundsteuer C, die Spekulationen verhindern und die Bauaktivität fördern soll.
Das Motto „Fair für alle“ bleibt wie versprochen bestehen.
Auch wenn es Belastungsverschiebungen geben wird, bleibt die Grundsteuer B insgesamt aufkommensneutral. Zusammen mit den Ermäßigungen und der erweiterten Härtefallregelung hat der Senat ein gutes Paket geschnürt.
Finanzsenator steht Rede und Antwort!
Nach Beschlüssen von Senat und Bürgerschaft im Herbst startet der Finanzsenator Andreas Dressel eine hamburgweite Info-Kampagne mit Vor-Ort-Veranstaltungen. In Bergedorf wird er dabei an folgenden Terminen Rede und Antwort stehen:
Donnerstag, den 28.11.2024, um 18.30 Uhr im SerrahnEins in der Serrahnstraße 1;
Montag, den 02.12.2024, um 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule Heidhorst, Heidhorst 16;
Wie geht es jetzt weiter?
Bis Jahresende werden die letzten Grundsteuerwertbescheide verschickt, und der erste Teilbetrag der neuen Grundsteuer wird im Frühjahr 2025 fällig.
Für weitere Hinweise und Rückfragen steht mein Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Ali Simsek
Ali Simsek ist Lohbrügger Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft