Arbeitsmarktpolitik: SPD setzt auf Qualifizierung
Unter der Führung ihres designierten Kanzlerkandidaten und Parteivorsitzenden, Martin Schulz, setzt die SPD Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit, indem sie Vorschläge für eine neue Qualifizierungsoffensive für Arbeitslose unterbreitet.
Die SPD hat vor kurzem ein Konzept zur besseren Qualifizierung von arbeitssuchenden Menschen vorgestellt. Hintergrund des Vorstoßes ist die Forderung von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, Arbeitssuchende besser vor sozialem Abstieg zu schützen.
Unser Arbeitsmarkt wandelt sich. Durch die Digitalisierung und veränderte Produktionsprozesse fallen Jobs weg und neue entstehen. Das macht vielen Menschen Angst. Oft fühlen sie sich den neuen Herausforderungen nicht gewachsen. Das wollen wir ändern! Jeder soll sicher leben können. Wir nehmen alle mit in die Zukunft.
Das neue Konzept sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin das Recht auf Qualifizierung hat. Auch mit über 50. So machen wir die Menschen fit für die neuen Herausforderungen und gehen den Fachkräftemangel in unserem Land an.
Qualifizierung ist das A und O!
Das neue Konzept wurde einstimmig vom Parteivorstand beschlossen. „Wir wollen die Agentur für Arbeit für neue Herausforderungen anpassen“, erläuterte Arbeitsministerin Andrea Nahles den neuen Ansatz. „Unser Konzept stellt die Qualifikation in den Fokus“, so Nahles. Es ergeben sich zwei zentrale Neuerungen. Das Recht auf Weiterbildung/Qualifizierung und das Arbeitslosengeld Qualifikation (ALG Q). Nahles arbeitete als Leiterin der SPD-Perspektivarbeitsgruppe Arbeit und Soziales den Vorschlag aus. Wer sich weiterqualifiziert, erhält in dieser Zeit ALG Q. Das wird nicht auf die Bezugsdauer des ALG I angerechnet. Während einer solchen von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Maßnahme soll demnach das ALG Q in gleicher Höhe wie das ALG I gezahlt werden.
Worum geht es?
Die SPD-Perspektivarbeitsgruppe Arbeit unter Leitung von Andrea Nahles erstellte ein Konzept, dessen Kernpunkt die Qualifikation und Sicherheit für die Menschen und für einen zukunfsfähigen Arbeitsmarkt sind. Dazu gehört das Recht auf Weiterbildung für Arbeitssuchende. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Zudem wird eine kürzere Beschäftigungsdauer als Voraussetzung für den ALG-I-Bezug eingeführt und – als direkte Verbesserung für Hartz-IV-Bezieher – wird die Verdoppelung des Schonvermögens von 150 Euro auf 300 Euro pro Lebensjahr gefordert. „Wenn man nicht sofort wieder eine Arbeit findet, soll nicht das ganze Ersparte weggefressen werden“, sagte Nahles.
Wem kommen die Veränderungen zugute?
Jedem, der eine Qualifizierungsmaßnahme macht. Nach drei Monaten ohne neue Beschäftigung soll die BA ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Während der Umschulung, Weiterqualifizierung oder dem Nachholen eines Berufsabschlusses soll statt ALG I ein neues Arbeitslosengeld Q (wie Qualifizierung) in gleicher Höhe fließen. Findet der Betroffene keinen neuen Job, setzt sich der ALG-I-Bezug fort.
Wie lange wird das Arbeitslosengeld bezahlt?
Heute sind es in der Regel 12, für Ältere bis zu 24 Monate. Künftig soll es nach den Vorschlägen der SPD um die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme verlängert werden, also beispielsweise um sechs Monate. Im äußersten Fall soll man auf 48 Monate, also vier Jahre, ALG I plus ALG Q kommen.
Michael Schütze