Mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern!
Seit März 2018 besteht eine Hamburger Volksinitiative, die zum Ziel hat, das Hamburger Krankenhausgesetz zu ändern, damit mehr Pflege- und Reinigungspersonal in die Häuser kommt und mehr investiert wird.
In dem Ziel, dass sich hier etwas ändern muss, sind sich die Regierungsparteien mit den Initatoren einig. Der Weg ist das Problem.
Nach dem Volksabstimmungsgesetz muss der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht anrufen, wenn Zweifel bestehen, dass ein Volksbegehren zulässig ist, weil es gegen den Haushaltsvorbehalt der Bürgerschaft, gegen das Koppelungsverbot bei Volksbegehren und gegen Bundesrecht verstößt. Die erforderlichen Unterschriften hatte die Initiative im März eingereicht. Die bis Ende September vorgeschriebene Befassung in der Bürgerschaft wurde allerdings ausgesetzt, bis das Hamburgische Verfassungsgericht sich mit dem Fall befasst hat.
Ein paar Argumente: Hamburg fehlt die Gesetzgebungskompetenz. Personalvorgaben für Krankenhäuser zu machen, fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Hier ist allerdings das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit Untergrenzen für das gesamte Pflegepersonal auf den parlamentarischen Weg gebracht und soll Anfang 2019 beschlossen werden.
Das sogenannte Koppelungsverbot besagt, dass Bürgerinnen und Bürger sich zu jedem einzelnen Thema mit einem eindeutigen „Ja“ oder „Nein“ äußern können. Es dürfen nicht zugleich Krankenhaus-investitionen erhöht, Pflegepersonalmindeststandards festgeschrieben und Arbeitsabläufe des Reinigungspersonals geregelt werden.
Der Haushaltsvorbehalt des Parlaments wird verletzt, wenn die Verpflichtung, den „tatsächlichen Bedarf“ der Krankenhäuser zu decken ist, ohne dass eine Summe genannt oder ein Deckungsvorschlag aus dem Haushalt gemacht wird.
Das alles klingt, zugegeben, so, als ob wir Parlamentarier den Personalengpass der Krankenhäuser nicht wirklich beheben wollten. Das ist aber nicht so. Wenn das Verfassungsgericht entscheidet, wird gehandelt. Aber rechtliche Bedenken müssen schon ausgeräumt werden.
Dass Hamburg mit seinen Aufwendungen für Krankenhäuser und Pflege das Gegenteil von bundesdeutschem Schlusslicht ist, lässt sich schnell belegen. Hamburg ist im Übrigen auch vorneweg bei der Verbesserung in der Pflegeausbildung. Einstellen kann man nur, wenn‘s der Markt auch hergibt.
Und schließlich: Hamburg ist und bleibt vorneweg in Sachen direkter Demokratie. Wir wollen die Mitwirkung der Wählerinnen und Wähler zwischen den Wahlen. Wir haben zahlreiche Volksentscheide erfolgreich abgeschlossen, auch wenn’s im Einzelfall auch mal kompliziert wird. Wie hier.
Gerhard Lein