Bürgerschaft

Die neue Hamburger Grundsteuer – Fair für alle!

Ab 2025 wird es in Hamburg eine neue Berechnung für die Grundsteuer geben. Anders als im Bund wird Hamburg dann ein Wohnlagemodell einführen, das die Grundsteuer anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. So wird verhindert, dass steigende Grundstückspreise voll auf die Grundsteuer durchschlagen.

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben.

Das Wohnlagemodell ist unbürokratisch, man braucht nur wenige Angaben vom Steuerpflichtigen, also wenig Aufwand und geringere Kosten. Steuerpflichtige müssen grundsätzlich nur fünf Angaben machen (Steuer-ID, Name, Belegenheit, Grundfläche und Wohn- bzw. Nutzfläche).

Das Hamburger Wohnlagemodell wird allen Mieterinnen und Mietern gerecht, weil die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt wird. Es wird bei der Wohnlage zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage ist das beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.

Bei der neuen Grundsteuer gibt es Ermäßigungen für Wohngrundstücke, geförderte Wohnungen und Wohnungen in normaler Wohnlage. Für Lohbrügge bedeutet dies, dass sich beim Wohnen z.B. die Messzahlen zur Berechnung der Grundsteuer bei Sozialwohnungen um ca. 52 % ermäßigen. Zukünftig steigende Grundstückpreise wirken sich nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieten aus.

Hamburg hat damit eine unbürokratische Lösung gefunden, um die Grundsteuer verfassungskonform zu erheben, ohne dabei die Betroffenen zu überfordern: Fair für alle!

Ali Simsek

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